Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Braun Consultancy GmbH,
Mittelstr. 11-13, 40789
Monheim am Rhein gegenüber Unternehmern und Kaufleuten

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von BRAUN CONSULTANCY GMBH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die BRAUN CONSULTANCY GMBH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn BRAUN CONSULTANCY GMBH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn BRAUN CONSULTANCY GMBH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen

(1) BRAUN CONSULTANCY GMBH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet BRAUN CONSULTANCY GMBH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die tatsächliche Einstellung bestimmter Mitarbeiter innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von BRAUN CONSULTANCY GMBH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch BRAUN CONSULTANCY GMBH, bleibt der Vergütungsanspruch von BRAUN CONSULTANCY GMBH unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.

(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist BRAUN CONSULTANCY GMBH nicht verantwortlich.

(5) In Bezug auf die von BRAUN CONSULTANCY GMBH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht BRAUN CONSULTANCY GMBH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) BRAUN CONSULTANCY GMBH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von BRAUN CONSULTANCY GMBH in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.

(8) BRAUN CONSULTANCY GMBH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.

(9) Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung gilt: Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von BRAUN CONSULTANCY GMBH zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an BRAUN CONSULTANCY GMBH zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.

(10) Der Kunde ist nicht berechtigt, von BRAUN CONSULTANCY GMBH erstellte Inhalte (zB Webseiten, Landeseiten, Werbeanzeigen) zu kopieren und/oder an Dritte weiterzugeben.

(11) BRAUN CONSULTANCY GMBH ist berechtigt, mit dem Kunden als Referenz auf ihrer Webseite und in den sozialen Medien im üblichen Umfang zu werben, insbesondere die Firma/Geschäftsbezeichnung des Kunden zu nennen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen BRAUN CONSULTANCY GMBH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von BRAUN CONSULTANCY GMBH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von BRAUN CONSULTANCY GMBH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) BRAUN CONSULTANCY GMBH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) BRAUN CONSULTANCY GMBH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber BRAUN CONSULTANCY GMBH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist BRAUN CONSULTANCY GMBH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(5) Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von BRAUN CONSULTANCY GMBH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von BRAUN CONSULTANCY GMBH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von BRAUN CONSULTANCY GMBH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von BRAUN CONSULTANCY GMBH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von BRAUN CONSULTANCY GMBH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von BRAUN CONSULTANCY GMBH ist anders lautend. Eine BRAUN CONSULTANCY GMBH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde BRAUN CONSULTANCY GMBH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von BRAUN CONSULTANCY GMBH überlassen.

(4) BRAUN CONSULTANCY GMBH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an BRAUN CONSULTANCY GMBH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag zwischen BRAUN CONSULTANCY GMBH und dem Kunden hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen BRAUN CONSULTANCY GMBH und dem Kunden nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen (dies gilt nicht für etwaige Einrichtungs-/Setupgebühren).

(2) Etwaige darüber hinaus gehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch BRAUN CONSULTANCY GMBH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei BRAUN CONSULTANCY GMBH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei BRAUN CONSULTANCY GMBH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält BRAUN CONSULTANCY GMBH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber BRAUN CONSULTANCY GMBH in Verzug, ist BRAUN CONSULTANCY GMBH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. BRAUN CONSULTANCY GMBH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) BRAUN CONSULTANCY GMBH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. BRAUN CONSULTANCY GMBH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass BRAUN CONSULTANCY GMBH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird BRAUN CONSULTANCY GMBH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist BRAUN CONSULTANCY GMBH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von BRAUN CONSULTANCY GMBH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber BRAUN CONSULTANCY GMBH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass BRAUN CONSULTANCY GMBH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt BRAUN CONSULTANCY GMBH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von BRAUN CONSULTANCY GMBH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die BRAUN CONSULTANCY GMBH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 und 2 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an BRAUN CONSULTANCY GMBH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der BRAUN CONSULTANCY GMBH anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) BRAUN CONSULTANCY GMBH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BRAUN CONSULTANCY GMBH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet BRAUN CONSULTANCY GMBH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von BRAUN CONSULTANCY GMBH maßgebend.

(2) Gegenüber unseren deutschen Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von BRAUN CONSULTANCY GMBH.

AGB Stand: 27.05.2021 © Vervielfältigung verboten